Der größte Teil der Flugbewegungen vom und zum Flughafen Zürich geht über Süddeutschland. Deutschland hat ein Nachtflugverbot von 21 bis 7 Uhr ausgesprochen, an Wochenenden und Feiertagen sogar von 20 bis 9 Uhr. Landrat Tilman Bollacher will noch weitreichendere Beschränkungen.
Es ist nicht einzusehen, wieso deutsche Bürger vor Schweizer Fluglärm besser geschützt werden als vor deutschem und US-amerikanischem. Das süddeutsche Nachtflugverbot muss selbstverständlich bundesweit gelten. Grundrechte haben kein Nord-Süd-Gefälle.
Zum Archiv mit allen Artikeln
192709 |
Beschwerden seit 01.01.2020 von 1023 Personen |
Kerosinablass |
Beplanung der Übungslufträume |
ADS-B Exchange mit Flügen in Echtzeit |